Allgemeine Geschäftsbedingungen
Karl & Anton Boutique Apartments

Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden („AGB“) gelten für Leistungen der Beherbergung von Karl & Anton (im Folgenden „Karl & Anton“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“). Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung, der Vermietung von Räumlichkeiten für z.B. Wohnen, Berufsausübung, Beherbergung (Tages-, Wochen-, Monats-, Quartals-, Halb- oder Jahresgäste), Seminare, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken aller Art, und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen von Karl & Anton.
  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften einzuhalten.
  2. Für alle nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung.

 

http://www.hotelverband.at/down/AGBH_061115.pdf

 

Vertragsschluss, Preise, allgemeine Bestimmungen

  1. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wozu auch E-Mails zählen; das Risiko der falschen Anschrift trägt der (Ver-) Sender.
  2. Sämtliche Preise sind in Euro (€) angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern, Abgaben, gültig bis auf Widerruf. Wir verweisen auf die jeweils gültigen Preise. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben, Energie (Strom, Gas, Fernwärme oder -kälte) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben werden den Vertragspreisen hinzugerechnet. In den Hauptreisezeiten für Städtetourismus sowie bei Großveranstaltungen in Wien, wie zum Beispiel bei Kongressen oder auch in der Adventzeit gelten für Buchungen in der Regel höhere (Saison-) Preise.
  3. Karl & Anton ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Appartement-, Boutique- oder Karl & Antonbetrieb sowie in privaten Apartments zu erbringen.
  4. Stornierungsbedingungen entnehmen Sie der von Karl & Anton übermittelten Buchungsvereinbarung bzw. –bestätigung. Sofern in den individuellen Vereinbarungen des jeweiligen Vertragspartners keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, oder in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde, gelten nachstehende Stornobedingungen als vereinbart: STORNOBEDINGUNGEN BEI EINER STANDARD RATE: Gebührenfreie Stornofrist bis 72 Stunden vor Anreise (18 Uhr Ortszeit), bei späterer Stornierung oder Nichtankunft werden die Kosten von Nächtigung und Frühstück der ersten Nacht dem Besteller in Rechnung gestellt bzw. von der angegebenen Kreditkartennummer abgebucht. Sollte ein Gast vorzeitig abreisen, wird keine Rückerstattung der Kosten von der Nächtigung gewährt. STORNOBEDINGUNGEN BEI EINER NICHTSTORNIERBAREN RATE: Das Zimmer ist nach der Bezahlung mit Kreditkarte oder per Sofortüberweisung NICHT mehr stornierbar oder abänderbar. Der abgebuchte Betrag wird nicht mehr retourniert. NO SHOWS: Bei Stornierung oder Nichtankunft werden die Kosten von der Nächtigung des gesamten Aufenthaltes in Rechnung gestellt und das Zimmer wird nicht gehalten. Eine Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach der eingegangenen Stornierung und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten. Restbeträge werden an die bekannt gegebenen Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners rücküberwiesen. Im Falle, dass Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sind, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch Karl & Anton zu. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch Karl & Anton aus oben genannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung von Karl & Anton ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  1. Die Haftung für von Gästen eingebrachte Wertsachen wie Bilder, Bargeld etc. besteht für Karl & Anton der Höhe nach maximal bis zur Haftpflichtversicherungssumme von Karl & Anton. Als Wertsachen gelten nicht Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bedürfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein können (zB.: Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzmäntel u. ä.). Diese Gegenstände sind nicht von Karl & Anton zu ersetzen. Wertsachen, wie Bargeld oder Gepäck, welche von Teilnehmern einer Veranstaltung oder einem Gast eingebracht werden, können gegen rechtzeitige Bekanntgabe und eine feste Verwahrgebühr sowie nach Bekanntgabe freier Kapazität im Safe von Karl & Anton bzw. in zugewiesenen Räumlichkeiten deponiert werden, wobei in diesem Fall die Haftung von Karl & Anton der Höhe nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme der Hotels beschränkt ist. Ansonsten wird von Karl & Anton keine Haftung übernommen.
  2. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden soweit sie einen Wert von EUR 10,00 überschreiten nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Karl & Antonaufenthalt, auf Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern ein erkennbarer Wert besteht, im nächstgelegenen Fundbüro abgegeben oder entsorgt.
  3. Die reguläre Internetnutzung ist im Karl & Anton kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellt keinen Grund zur Rechnungsminderung dar und übernimmt Karl & Anton keine Haftung.
  4. Karl & Anton übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen, wenn diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von Karl & Anton verschuldet worden sind.
  5. Rauchen ist in den Apartments samt Balkonen sowie im gesamten Innenbereich des Karl & Anton verboten und in den Außenbereichen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten gestattet.
  6. Die Räumlichkeiten werden so wie mit dem Vertragspartner vereinbart, anhand der zuletzt adaptierten Reservierungsvereinbarungen vorbereitet und zur Verfügung gestellt.
  7. Mängel oder Abweichungen vom Vereinbarten müssen sofort bei Übergabe des vertraglich vereinbarten Veranstaltungsortes vom Vertragspartner Karl & Anton gegenüber kommuniziert werden, um etwaige Forderungen geltend machen zu können. Änderungen in oder an den Objekten, technischen Anlagen etc. dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Karl & Anton und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
  8. Eine verbindliche schriftliche Bekanntgabe der genauen Anzahl der teilnehmenden Personen wird bei Veranstaltungen mit geplantem Speisenservice bis spätestens 3 Werktage vor dem Event benötigt. Diese gilt als garantierte Mindestanzahl – Vorbereitung und Verrechnung richtet sich nach dieser mitgeteilten Anzahl. Sofern es der Vertragspartner versäumt die Anzahl bekanntzugeben, gilt die bei der Bestellung vom Veranstalter bekannt gegebene Anzahl als Garantiezahl.
  9. Für die Bezahlung der individuellen Gästerechnungen haftet der Veranstalter. Eine Reduzierung der ursprünglich bestellten Gästeanzahl von mehr als 20 % kann nur bis 14 Tage vor Veranstaltung berücksichtigt werden.

 

Veranstaltungen

  1. Die Räume und Flächen von Karl & Anton werden entsprechend den getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind, bei sonstigem Verzicht auf Ihre Geltendmachung, bei Übergabe des Vertragsobjektes vom Vertragspartner Karl & Anton gegenüber zu rügen. Kleine, technisch bedingte Abweichungen sowie Abweichungen in Farbtönen (bei Dekoration etc.) gelten nicht als Mängel. Änderungen in oder an den Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Karl & Anton und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen Karl & Anton mitzuteilen und dessen Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche und sonstige hierfür anzuwendende Bestimmungen müssen beachtet werden. Sämtliche mit den für den Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes verbundenen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
  1. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von Karl & Anton für den Vertragspartner zumutbar sind.
  2. Für technische Störungen insbesondere der WLAN Verbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, Kälte etc.) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt Karl & Anton keine Haftung.
  3. Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern von Karl & Anton ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit zu ermöglichen.
  4. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechnet. Fremdfirmen dürfen nur mit Genehmigung von Karl & Anton Arbeiten, bzw. Änderungen vornehmen.
  5. Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung oder die Tätigkeit, die zur Erzielung des Vertragszweckes dient, muss dem Niveau und dem Ansehen von Karl & Anton entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen anderen Veranstaltungen im Karl & Anton gestört werden (Lautstärke, etc.).
  6. Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind vom Karl & Anton schriftlich zu genehmigen. Dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die von Karl & Anton genehmigte Benennung (Name) verwendet werden. Die Verwendung von Karl & Anton oder Logos für Medien, Drucksorten, usw. ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Karl & Anton gestattet. Wurde Karl & Anton nicht informiert, so steht es Karl & Anton frei, die Veranstaltung kostenpflichtig für den Veranstalter zu stornieren.
  7. Maschinen und Geräte, die vom Veranstalter eingebracht und / oder im Karl & Anton in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und betriebssicher sein. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Karl & Anton auf Verlangen vorzuweisen. Karl & Anton ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine diesbezügliche Überprüfung durch Experten auf Kosten des Veranstalters zu veranlassen und / oder im Zweifelsfall das Gerät außer Funktion zu setzen bzw. dessen unverzügliche Entfernung zu verlangen oder gegebenenfalls die Entfernung auf Kosten des Vertragspartners selbst vorzunehmen; dies gilt auch für sonstige Gegenstände; sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  8. Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen zu besorgen und spätestens 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung Karl & Anton vorzulegen. Der Vertragspartner hält Karl & Anton hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen / Verwaltungs- strafen, die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sämtlichen sonstigen Vorschriften, insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Ein Mitarbeiter des Vertragspartners muss als verwaltungs(straf)rechtlicher Beauftragter zeit- und formgerecht der jeweils zuständigen Behörde genannt werden.
  9. Alle durch den Vertragspartner oder durch Dritte an Karl & Anton überbrachten oder gesendeten Lieferungen müssen Karl & Anton vorab angekündigt werden. Karl & Anton behält sich das Recht vor den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Karl & Anton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung.
  10. Der Vertragspartner bzw. sein Bevollmächtigter hat während der Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend ist.
  11. Bei ständig erforderlicher Anwesenheit von Karl & Anton oder von Mitarbeiter während der Veranstaltung wird je nach Tages oder Nachtzeit pro Karl & Anton-Mitarbeiter und angefangener Stunde der entsprechende Stundensatz des Karl & Antons zusätzlich verrechnet.
  1. Der Vertragspartner trägt das Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, auch Folgeschäden und Verluste, die von ihm, den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), von seinem Bevollmächtigten sowie von seinen Besuchern und Gästen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben. Gegebenenfalls wird Karl & Anton den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.
  2. Karl & Anton übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen.
  3. Karl & Anton haftet nicht dafür, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen Gegenstände abhandenkommen; dies gilt auch für Diebstähle. Versicherungen (z.B.: Diebstahl-, Einbruch- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter selbst abzuschließen und zugunsten von Karl & Anton zu vinkulieren. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld durch Übergabe an das Karl & Anton in den zugewiesenen Räumen bzw. im Safe hinterlegen, wobei in diesem Fall die Haftung des Karl & Antons der Höhe nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Karl & Antons beschränkt ist.
  4. Für eingebrachte Wertgegenstände, die Karl & Anton nicht übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenstände selbst zu sorgen.
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Karl & Anton diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Maßgeblich für die Gültigkeit der AGB sind die Leistung und die Zur-Verfügung-Stellung von benützbaren Räumen und Flächen durch Karl & Anton und nicht die AGB der Veranstalter.
  6. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen Karl & Anton sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sind diese erloschen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, Karl & Anton unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Karl & Anton in der Öffentlichkeit zu gefährden.
  1. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von persönliche Daten des Gastes unerlässlich. Der Kunde erkennt an, dass Karl & Anton persönliche Daten des Gastes bzw. Firmendaten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistung an:
    • Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden
    • Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen
    • Öffentliche Stellen und Banken, für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke. Falls die Datenweitergabe von persönlichen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Kunden erfolgt, so verpflichtet sich der Kunde den Betroffenen von der Datenweitergabe an das Karl & Anton und von der Weitergabe der Daten durch Karl & Anton an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Das Karl & Anton wird diese Daten gemäß der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandeln und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist, oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Richtlinien verpflichtend ist. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz kontaktieren sie uns bitte.
  1. Sollte das benötigte Personal für die Betreuung einer Veranstaltung und Erfüllung von Sonderwünschen über dem von Karl & Anton kalkulierten und dem allgemeinen gehobenen Standard entsprechend liegen, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde zusätzlich verrechnet.

 

Rücktritt / Kündigung

  1. Karl & Anton ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn a) der Vertragspartner eine fällige Zahlung trotz Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen nicht erbringt, b) über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, c) durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels gefährdet ist, d) notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw. die Behörde die Veranstaltung verbietet, e) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wie Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist. f) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein. g) Karl & Anton begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Karl & Anton in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Karl & Anton zuzurechnen ist; h) der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist. Im Fall eines Vertragsrücktritts durch Karl & Anton aus vorgenannten Gründen ist der Kunde zur Leistung von Schadenersatz inkl. entgangenen Gewinns verpflichtet.
  1. Bei Zahlungsverzug ist 1% der Verzugszinsen pro Monat zu entrichten, zusätzlich sind die Kosten der Mahnung und allfälligen Eintreibung vom Veranstalter zu übernehmen.

 

Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Wien. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt. Das Un-Kaufrecht ist genauso ausgeschlossen, wie Rück- oder Weiter- sowie Personalstandsnormen des IPRG.
  2. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit Karl & Anton bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Karl & Anton – wozu E-Mail nicht gehört und keine Schriftlichkeit darstellt.
  3. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform – wozu E-Mail nicht gehört und keine Schriftlichkeit darstellt.
  4. Die Bestimmung „Veranstaltungen“ gilt nur für Verträge mit Personen, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Karl & Anton und der Vertragspartner werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

 

Fitnessstudio

  1. Die Nutzung des Fitnessstudios ist Minderjährigen ohne Beisein einer gesetzlichen Vertretung untersagt, unter 16 jährigen ist die Nutzung des Fitnessstudios generell untersagt.
  2. Karl & Anton übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Unfällen im Fitnessstudio, die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Einschulung für die Geräte kann gegen Voranmeldung gewährt werden.
  3. Die Geräte sind vor und nach deren Benutzung mit dem dafür vorgesehen Desinfektionsmittel und den Papiertüchern ausnahmslos zu desinfizieren.
  4. Bei Geräten mit einer Sitz- oder Liegefläche ist jene vor und vor allem während der Nutzung mit einem Handtuch zu bedecken.
  5. Das Fitnessstudio darf nur in den Öffnungszeiten, von 06:00 bis 22:00 benützt werden, außerhalb dieser Zeit ist sowohl das Trainieren als auch der Aufenthalt in dem Fitnessstudio untersagt. Ferner findet die Reinigung während der Öffnungszeiten statt.

 

Garage

  1. Die Benutzung der Garage ist je nach Verfügbarkeit und Auslastung auf eigene Gefahr gestattet. Die Abstellung des PKWs ist nur in den vorgegebenen und markierten Parkplätzen gestattet. Gültig ist die StVo. Das Rauchen ist strengstes verboten. Für die Ladung eines elektrobetriebenen KFZ wird keine Haftung übernommen. Gasbetriebene KFZ dürfen nicht eingestellt werden.
  2. Die Benutzung der Garage erfolgt gegen eigene Gebühr und ist nicht im Appartementpreis inkludiert. Es gelten die jeweils aktuellen Preis pro angefangenen Kalendertag.
  3. Unerlaubtes Abstellen führt zur Abschleppung auf Kosten des Fahrzeughalters und zieht eine Besitzstörungsklage nach sich, welche ebenso kostenpflichtig ist.

 

Leihfahrräder

Die Benutzung der Leihfahrräder erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Der Benutzer hat vor dem Anritt der Fahrt, dass Fahrrad auf augenscheinliche Schäden oder Mängel zu prüfen.

Das Radfahren sollte nur mit Radfahrhelm erfolgen; für Kinder ist der Radhelm verpflichtend, d.h. beim Radfahren müssen Kinder bis zum 12. Geburtstag einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Das Kind muss mit einem Radhelm ausgerüstet sein, wenn es Rad fährt, in einem Fahrradanhänger transportiert wird oder auf einem Fahrrad mitgeführt wird. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch tatsächlich trägt, ist diejenige Person, die ein Kind unter zwölf Jahren beaufsichtigt.

 

Kinderspielplatz

1.Die Benützung des Kinderspielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

2.Bei der Benützung sind die in Wien geltenden gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten. Eltern sind gehalten, die Lärmbelästigung durch ihre Kinder in den Ruhezeiten zwischen 22.00 und 06:00 bzw. 07:00 Uhr so gering wie möglich zu halten. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr morgens. Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig, weswegen die Benützung nur leise erfolgen darf.